Dr. med. Albert Zapp

Aktuelles

 

1. KLASSE IN DER KASSE?

Mehr Qualität, Service und Betreuung im Hausarzt-Vertrag!

DER HAUSARZTVERTRAG

DIE OPTIMALE MEDIZINISCHE VERSORGUNG FÜR KASSENPATIENTEN

Die Idee ist einfach: Im komplexen Gesundheitswesen brauchen die Patienten einen verlässlichen Partner, der stets einen Überblick über ihren Gesundheitszustand und ihre Behandlungen hat

Wer wäre dafür besser geeignet als Ihr Hausarzt, an den Sie sich mit allen gesundheitlichen Fragen zuerst wenden?

Der Begriff „Hausarztzentrierte Versorgung“ (HZV) oder einfacher „Hausarzt-Vertrag“, bedeutet, dass zunächst der Hausarzt seine Patienten untersucht, berät und dann bei Bedarf an Fachärzte, Therapeuten oder ins Krankenhaus überweist. Auf diese Weise laufen alle Informationen immer zu ihm zurück. Ihr Hausarzt achtet darauf, dass Sie nicht unnötig doppelt untersucht werden, dass Ihre Medikamente sich miteinander vertragen und dass die Fachärzte aufeinander abgestimmt arbeiten.

Ihr Hausarzt-Vertrag

sorgt für weitere und ständige Verbesserung der Behandlungsqualität und des Qualitätsmanagements in Ihrer Hausarztpraxis:

regelmäßige verpflichtende Fortbildungen Ihres Hausarztes in dessen typischen Versorgungsbereichen (u. a. Schmerztherapie, Geriatrie)

Weiterbildung des medizinischen Fachpersonals für die Behandlung chronisch kranker Patienten

Apparative Mindestausstattung in der Praxis

Zudem:

Wartezeit max. 30 Minuten bei vereinbartem Termin

Besondere Sprechstundenzeiten für Berufstätige

Unterstützung bei der zeitnahen Terminvereinbarung beim Facharzt

Weitere Vorteile:

Mit Ihrer Teilnahme am Hausarzt-Vertrag können Sie weitere Serviceangebote und / oder finanzielle Vorteile erhalten. Diese entnehmen Sie dem Hausarzt-Programm Ihrer Krankenkasse:

ggf. Erweiterung der allg. Gesundheitsuntersuchung

ggf. Befreiung von der Zuzahlung bei Medikamenten oder Reduzierung der Praxisgebühr

Achten Sie darauf, dass es im Ermessen Ihrer Krankenkasse liegt, wie attraktiv das Hausarzt-Programm gestaltet ist

Interesse am Hausarzt-Vertrag?

So geht’s:

Teilnahme:

Einen Hausarzt-Vertrag dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für ein Jahr abschließen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hausarzt-Team.

Gesundheitsdaten:  

Sie willigen ein, dass Ihre Patientendaten gespeichert werden. Außerdem dürfen die Ärzte, die sie behandeln, die Daten untereinander austauschen.

Fachärzte:      

Sie verpflichten sich, nur dann zu einem Spezialisten zu gehen, wenn Ihr Hausarzt Sie dorthin überweist. Ausgenommen sind Besuche beim Kinder-, Frauen- und Zahnarzt.

Notfälle:        

In Notfällen können Sie auch einen anderen Arzt als Ihren gewählten Hausarzt aufsuchen oder sich im Krankenhaus behandeln lassen.

Krankenhaus: 

Eine Krankenhausbehandlung verordnet Ihr Hausarzt oder der mitbehandelnde Facharzt.

Verbesserung der Gesundheitsversorgung

Der Hausarzt-Vertrag verbessert die Gesundheitsversorgung. Das fängt bei Ihnen an.

Weil alle Behandlungsergebnisse vom Facharzt und / oder vom Krankenhaus bei Ihrem Hausarzt zusammenlaufen, können kostenintensive Doppeluntersuchungen vermieden werden.

Durch den Hausarzt-Vertrag wird Ihre wohnortnahe hausärztliche Versorgung aufrecht erhalten. Im bisher vorherrschenden Krankenversicherungssystem finden Hausärzte, die heute in den Ruhestand gehen, oft keinen Nachfolger mehr – weil junge Ärzte im Ausland oder im Krankenhaus eher finanzielle Sicherheit finden.

Um die Versorgung auf dem angestrebten Niveau zu bewahren,

bedarf es einer „umfassenden Förderung des hausärztlichen Berufes“.

(Sondergutachten 2009, Sachverständigenrat der Bundesregierung)

Wer den vertrauten Hausarzt in der Nähe behalten möchte, der sollte auf den Hausarzt-Vertrag setzen.

 

Unsere Adresse
Dr. med. Albert Zapp
Lindenallee 1b
23714 Malente
Tel. (04523) 33 51
Fax (04523) 99 02 31

Sprechstunden
MO bis FR:     8 - 11 Uhr
MO und DO: 17 - 18 Uhr

Notdienst
0 18 05 - 11 92 92
   
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